24.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TeamBank AG.
Das ergab die repräsentative Studie „TeamBank-Liquiditätsbarometer“. Der Inflationsausgleich ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die der Bund bis zu einer Höhe von 3.000 Euro durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit fördert. Die Maßnahme ist vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Der Inflationsausgleich kam bislang vor allem Haushalten mit höheren Einkommen zugute. 64 Prozent der Beschäftigten, die über mehr als 4.000 Euro netto verfügen, haben die Sonderzahlung erhalten. Deutlich seltener profitierten Geringverdienende: Nur drei von zehn Beschäftigten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 2.000 Euro erhielten die Prämie. Für etwa die Hälfte von ihnen war sie nicht einmal spürbar.
Je nach Alter und Einkommenssituation fiel die Verwendung des Inflationsausgleichs unterschiedlich aus. Während 41 Prozent der Empfänger mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 1.000 Euro oder weniger den Zuschuss für die Begleichung von Schulden verwendeten, wollten 29 Prozent der Haushalte mit mehr als 4.000 Euro Haushaltseinkommen einfach ihren Lebensstandard halten. Insgesamt sparten 27 Prozent die Prämie, um sich tatsächlich gegen erhöhte Energie- und Heizkosten abzusichern. Besonders ausgeprägt war dieser Wunsch bei den Empfängern über 50 Jahren (32 Prozent). Bei den 18- bis 29-Jährigen waren es acht Prozentpunkte weniger. An anderer Stelle ist es umgekehrt: 27 Prozent der Jüngeren legten die Sonderzahlung gewinnorientiert an, aber nur elf Prozent der Älteren.
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