02.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Weihnachtsfeiern sind Betriebsveranstaltungen. „Die Kosten dürfen pro Mitarbeitenden nicht ausufern, wenn sie steuerfrei bleiben sollen. Bis zu 110 Euro brutto darf die Weihnachtsfeier pro Person kosten, damit die Zuwendung für die Gäste lohnsteuer- und für Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialversicherungsfrei bleibt. Zu den Kosten zählen beispielsweise Bewirtung, Band oder Raummiete. Pro Jahr dürfen es höchstens zwei Veranstaltungen sein. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen zudem darauf achten, dass sie alle Angestellten eines Betriebs oder einer Abteilung einladen“, sagt Steuerberaterin Gina Baptistella.
„Wer es in diesem Jahr krachen lassen will, der kann für den Betrag, der 110 Euro übersteigt, die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent übernehmen zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer“, erläutert Steuerberaterin Baptistella. Die pauschal versteuerten Zuwendungen sind sozialversicherungsfrei.
Wer seine Mitarbeitenden beschenken will, der kann diese Sachzuwendungen, wie der Fachbegriff dazu heißt, als Betriebsausgaben geltend machen. Auch bei Sachzuwendungen gibt es eine Wertgrenze: Nur wenn das Geschenk nicht mehr als 50 Euro brutto kostet, dann muss es der Beschenkte nicht versteuern. „Achtung: Die 50-Euro-Grenze gilt für alle Sachzuwendungen im Monat zusammen“, sagt Gina Baptistella.
„Wer seinen Angestellten beispielsweise besondere Konzertkarten schenken möchte, die mehr als 50 Euro kosten, der kann die Pauschalversteuerung mit 30 Prozent übernehmen“, sagt die Steuerberaterin. Die Pauschalversteuerung gilt dann allerdings einheitlich für alle Zuwendungen im gesamten Jahr. Pauschal versteuerte Sachzuwendungen für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig.
Grundsätzlich gelten diese Regeln für alle Geschenke, erläutert die Steuerexpertin: „Egal, ob Unternehmerinnen und Unternehmer sie zu Weihnachten oder zum Zuckerfest verschenken.“ Anders ist es nur bei persönlichen Anlässen wie etwa dem Firmenjubiläum, dem Geburtstag oder einer Hochzeit. Zu solchen Anlässen sind die Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet.
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