Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: XI B 2/19
- NV: Die Rechtsfrage, ob § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG analog auf die Fälle, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes die gesetzliche Nutzungsdauer von 33 Jahren (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) übersteigt, anzuwenden ist, ist zu verneinen.
- NV: § 7 Abs. 4 EStG ist verfassungsgemäß.
Urteil vom 28.5.2019