19.03.2020 Quelle:
Veröffentlicht: 19. März 2020
Aktenzeichen: II R 37/18
Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück.
Urteil vom 5.12.2019