Im Lagebericht und Konzernlagebericht muss u. a. die Vermögenslage dargestellt werden. Auf welche Punkte kann hier im Einzelnen eingegangen werden?

12.12.2018  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Nach § 289 Abs. 1 Satz 1 HGB (analog für den Konzern: § 315 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist im Lagebericht die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dazu hat der Lagebericht eine ausgewogene, umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse der Lage der Gesellschaft zu enthalten.

Der Begriff "Lage" bezieht sich dabei insbesondere auf die Vermögens-, [...]

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