20.02.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. Februar 2020
Aktenzeichen: V B 2/19
NV: Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung begehrt, ist zur Beibringung von Nachweisen nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV verpflichtet, wobei dem FG die Möglichkeit zu einer weitergehenden Beweiserhebung nicht abgeschnitten ist.
Urteil vom 4.12.2019