08.03.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 07. März 2018
Aktenzeichen: VI B 77/17
NV: Übersteigen die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den privaten Nutzungsvorteil für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen betrieblichen Kfz des Arbeitgebers, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Dies gilt sowohl bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1 %-Regelung. Die Rechtslage ist geklärt.
Urteil vom 15.1.2018
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