Was beinhaltet der GuV-Posten „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 b) HGB?

04.10.2018  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Für die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren unterteilt § 275Abs. 2 Nr. 5 HGB den Materialaufwand in die beiden Posten a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren und b) Aufwendungen für bezogene Leistungen.

Es ist nicht immer ganz klar, welche Aufwandsarten unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen auszuweisen sind bzw. wie sich diese von anderen Posten abgrenzen.

Die dort auszuweisenden bezogene Leistungen [...]

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