14.02.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 13. Februar 2020
Aktenzeichen: V R 25/18
Besteht die Leistung in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht.
Urteil vom 27.11.2019