26.03.2020 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 26. März 2020
Aktenzeichen: VIII R 16/16
Nach dem 30.06.2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres.
Urteil vom 29.10.2019