10.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) heute veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu:
„Wir sind mit dem Selbstbestimmungsgesetz erneut einen großen Schritt vorangekommen – und damit auch beim Schutz vor Diskriminierung und den Rechten trans- und intergeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein. So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde. Mit der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahmen aus der Community einzuholen.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein langgehegter Wunsch vieler - und ein Vorhaben ganz im Geist unserer Verfassung. Denn das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Wir ermöglichen nun, dass betroffene Menschen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen können, wenn dieser nicht ihrer Identität entspricht. Genau um diese Freiheit geht es uns: Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen sollen nicht länger entwürdigende Verfahren durchlaufen müssen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. Andere liberale Rechtsordnungen haben längst ähnliche Regelungen. Wenn wir hierzu aufschließen, dann ist das nur angemessen. Die überfällige Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, geht nicht zu Lasten anderer Menschen. Der Entwurf wahrt Hausrecht und Privatautonomie - und lässt Raum für sachgerechte Differenzierungen. Ich bin überzeugt: Wir haben damit eine Lösung gefunden, die eine Chance hat auf breite gesellschaftliche Zustimmung. Transgeschlechtliche Menschen sind schon viel zu lange betroffen von Diskriminierung und würdeloser Behandlung - diesen Zustand werden wir endlich hinter uns lassen.“
Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurde von beiden Ministerien auf Grundlage des Eckpunktepapiers erarbeitet, das im Juni 2022 vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. Er trifft keine Regelung zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, es bleibt bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite beider Ministerien veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Mai 2023 Stellung zu nehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die Stellungnahmen ebenfalls auf den Internetseiten von BMFSFJ und BMJ veröffentlicht.
Hier finden Sie den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).
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