Antidiskriminierungsstelle startet deutschlandweite Informationskampagne zum AGG

26.10.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will die Bevölkerung über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und den Schutz vor Diskriminierung aufklären. Nur 34 % der Deutschen kennen ihre Rechte in diesem Bereich – die Kampagne soll dies ändern.

Unter dem Motto "Hab ich was gegen – das Antidiskriminierungsgesetz" gibt es in Videos, Plakaten und auf einer Website mit Diskriminierungs-Check ab dem heutigen Montag landesweit Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

  • Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman: "Nur ein Drittel der Bevölkerung weiß bisher, dass Diskriminierung in Deutschland verboten ist. Das wollen wir ändern."
  • Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entsprechen dem gesetzlichen Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Diskriminierung ist nicht nur ungerecht, sondern auch rechtlich verboten. Doch nur 34 % der Menschen in Deutschland wissen das und haben einer Studie zufolge schon vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört. Um mehr Menschen über ihre Rechte zu informieren, klärt die Antidiskriminierungsstelle in einer bundesweiten Kampagne mit Videos und Plakaten auf: zu Diskriminierung am Arbeitsplatz, im Club, bei der Wohnungs- und Jobsuche.

Damit möglichst viele Menschen ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennen, startet die Antidiskriminierungsstelle diese umfassende, langfristig geplante Informationskampagne. "In Deutschland haben wir was gegen Diskriminierung – nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Gerade in Zeiten, in denen Anfeindungen zunehmen, ist es wichtig, zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich gegen Diskriminierung zu wehren, und welche nicht. So gilt das Gesetz ausschließlich im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften – deshalb bilden diese Bereiche den Schwerpunkt der Kampagne. Das Gesetz gilt jedoch leider nicht an öffentlichen Schulen oder bei Beleidigungen auf der Straße und es kann das Strafrecht nicht ersetzen", sagt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.

Ziel der Kampagne ist es, dass deutsche Antidiskriminierungsrecht bekannt zu machen und Menschen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wenn sie Diskriminierung erleben. Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von jungem und älterem Alter, Behinderung und chronischen Krankheiten, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung und vor rassistischer und antisemitischer Diskriminierung. Kern der Kampagne bildet der Musikvideoclip „Hab ich was gegen", in dem reale Fälle geschildert werden, die dem juristischen Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet wurden. Durch die Szenen führt der Schauspieler und Komiker Hans-Joachim Heist.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat nach §27 Absatz 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Aufgabe, die Öffentlichkeit über den Schutz vor Diskriminierung und die Pflichten nach dem AGG zu informieren.

Mehr zur Kampagne: habichwasgegen.de

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Bild: Nicholas Swatz (Pexels, Pexels Lizenz)

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