Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz wird 18 - Kein Grund zum Feiern!

22.08.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August 18 Jahre alt. Das Gesetz weist seit Inkrafttreten massive Schutzlücken auf, trotzdem fand in dieser Zeit keine umfassende Reform statt. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt die Regierung die Reform nicht um.

Deutschlands rechtlicher Diskriminierungsschutz liegt weit unter dem Standard anderer europäischer Länder. Am 18.08.2024 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) volljährig, steckt aber nach wie vor in den Kinderschuhen. So wurden in 18 Jahren, in denen sich Deutschland gesellschaftlich verändert hat und es mehr Kenntnisse über Diskriminierung und Ausschlüsse gibt, die gesetzlichen Schutzlücken nicht geschlossen. Der Diskriminierungsschutz hält mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt. Die Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag erstmalig eine umfassende Reform.

Anzeige
Aufbau einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Online-Seminar

  • ✔ Verpflichtungen des Arbeitgebers
  • ✔ Grundlagen zu Aufbau und Struktur
  • ✔ Wege der Kooperation

„Die Bundesregierung zuckt seit drei Jahren mit den Schultern, trotz kontinuierlich steigender Diskriminierungszahlen und rechter Bedrohung. Dabei ist die Lage ernst: Bis in die Mitte der Gesellschaft hinein sind Menschen der Überzeugung, dass sie bestimmte Gruppen diskriminieren und ihnen ihr Existenzrecht absprechen dürfen. Dies widerspricht demokratischen Prinzipien und dem Grundrecht auf Nicht-Diskriminierung”, sagt das Bündnis AGG-Reform Jetzt!

So verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den letzten fünf Jahren eine Verdopplung der Beratungsanfragen zu Diskriminierung. Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen berichten ebenfalls über einen kontinuierlichen Anstieg der Diskriminierungsfälle. Ohne den versprochenen Fortschritt im Diskriminierungsschutz werden Betroffene mit der erlebten Diskriminierung allein gelassen. Das AGG ist nicht wirksam, der Mangel an Schutz für Betroffene von Diskriminierung und die Hürden bei der Rechtsdurchsetzung werden kontinuierlich von Betroffenenorganisationen und Beratungsstellen kritisiert. Kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände, die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale sowie des Anwendungsbereichs gehören zu den zentralen 11 Forderungen des Bündnis AGG-Reform Jetzt!

„Wenn sich über 100 Organisationen aus unterschiedlichsten Bereichen, aus ganz Deutschland, auf 11 Forderungen für die AGG-Reform einigen können, dann ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn drei Koalitionsparteien keinen Konsens zustande bringen und der Mut für mehr Fortschritt fehlt. Diskriminierung ist kein ‘Nischenthema’, sondern betrifft einen Großteil der Gesellschaft.", sagt Rebecca Kronsteiner (Berliner Fachstelle für Arbeitsmarkt und Antidiskriminierung und Mitglied im Bündnis AGG-Reform Jetzt!)

Newsletter:

dasGleichstellungs­wissen aktuell

Praxistipps zu Rechtsfragen, Frauenförderung und Gleichstellung

Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnieren

Bild: Kaique Rocha (Pexels, Pexels Lizenz)

nach oben