28.03.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das Gesetzschutzgesetz regelt insbesondere den Schutz von Personen, die Gewalt erfahren. Besonders häufig ist Gewalt im häuslichen Kontext, durch ehemalige und derzeitige Partner oder Partnerinnen, doch auch Kinder sind erschreckend häufig betroffen. Das GewSchG ermöglicht schnelle und effektive Maßnahmen wie beispielsweise ein Kontaktverbot oder eine Wohnungsverweisung der gewalttätigen Person durch die Polizei. Außerdem können Opfer von Gewalt eine gerichtliche Anordnung erwirken, die sie vor weiteren Übergriffen schützen soll.
Das Gewaltschutzgesetz greift aber auch in anderen Fällen, beispielsweise bei Stalking oder sexueller Belästigung. Es ermöglicht den Opfern auch in solchen Fällen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Gewalt und trägt dazu bei, die Rechte von Opfern zu stärken und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Opfern von Gewalttaten fällt es jedoch mitunter schwer, es in Anspruch zu nehmen – Scham und Angst überwiegen. Die Stärkung von Hilfs- und Schutzeinrichtungen sowie Beratungsangeboten ist daher unerlässlich. Der Bund informiert unter anderem hier über Hilfs- und Beratungsangebote.
Lesen Sie hierzu auch in unserem Premiumbereich folgenden Fachartikel unserer Autorin Susanne Köhler: Strafbarkeit nach § 4 Gewaltschutzgesetz
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