Das Kreuz mit dem AGG-Hopping?

24.04.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

AGG-Hopping ist anstrengend – für Arbeitgebenden und Arbeitnehmende! Doch was bedeutet der Trendbegriff und was können Unternehmen tun, um sich vor AGG-Hoppern zu schützen?

Der Begriff ist im Trend, doch was bedeutet AGG-Hopping? Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unablässig Klagen wegen Diskriminierung oder Benachteiligung gegen den Arbeitgebenden einreichen und sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beziehen, sind sie AGG-Hopper – Ihr Verhalten wird AGG-Hopping genannt. Solches Verhalten kann für Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellen, insbesondere wenn die Klagen unbegründet oder sogar betrügerisch sind.

Mehrere Gerichtsentscheidungen haben das AGG-Hopping bereits behandelt, darunter das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2020 (Az. 8 AZR 23/19). In diesem Fall hatte eine Arbeitnehmerin mehrere Klagen wegen Diskriminierung gegen denselben Arbeitgeber eingereicht, obwohl sie bereits eine Abfindung für einen früheren Rechtsstreit erhalten hatte. Das Gericht entschied, dass diese Praxis unzulässig sei und dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, weitere Abfindungen zu zahlen.

Können Unternehmen durch AGG-Hopping Abfindungen vermeiden?

Betriebswirte reiben sich schon die Hände – Wie praktisch, wer sich Abfindungen spart, spart bares Geld? Die Praxis sieht zum Glück anders aus. Denn wenn Unternehmen tatsächlich diskriminierend handeln, können sie sich nicht unter dem Vorwand von AGG-Hopping schützen. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Hamburg im Jahr 2019 entschieden, dass ein Unternehmen, das in einer Stellenausschreibung eine Altersgrenze von 35 Jahren festgelegt hatte, einen Bewerber wegen Diskriminierung abgelehnt hatte und ihm eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zahlen musste.


Die diskriminierungsfreie Stellenausschreibung

© Verlag Dashöfer;
für Großansicht bitte anklicken

Wie schreibe ich eine diskriminierungsfreie Stellenausschreibung?

Wer nicht diskriminiert, braucht sich auch keine Diskriminierung vorwerfen zu lassen. Um sich vor AGG-Hopping zu schützen, sollten Unternehmen deshalb sicherstellen, dass sie diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen erstellen. Anforderungen, die gegen das AGG verstoßen, sind dabei Tabu. Bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern sollte dann ausschließlich auf deren Fähigkeiten und Qualifikationen geachtet werden. Faktoren wie Alter, Geschlecht oder ethnische Herkunft bleiben außen vor.

Eine diskriminierungsfreie Stellenausschreibung ist essenziell, um Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu fördern und Diskriminierung zu vermeiden. Mit diesen Tipps erstellen Sie eine diskriminierungsfreie Stellenausschreibung im Handumdrehen!

Newsletter:

dasGleichstellungs­wissen aktuell

Praxistipps zu Rechtsfragen, Frauenförderung und Gleichstellung

Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnieren
nach oben