20.12.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Deutscher Anwälte e.V..
Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart erläutert was zu beachten ist.
Die telefonische Krankschreibung ist nur bei leichten Erkrankungen möglich. Der Patient muss dabei in der Praxis schon bekannt sein, diese also schon einmal persönlich besucht haben. Außerdem darf keine Videosprechstunde möglich sein. Da bei einer Videosprechstunde der Arzt den Patienten mit Bildübertragung sieht, wäre dies sonst zu bevorzugen. Eine telefonische Krankschreibung ist nur für maximal 5 Tage möglich. Sollte nach Ablauf der 5 Tage weiterhin eine Krankschreibung benötigt werden, muss man den Arzt persönlich aufsuchen. Eine erneute telefonische Krankmeldung ist somit nicht möglich.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens am vierten Tag der Krankheit eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen.
Achtung: Zu den Krankheitstagen zählt jeder Kalendertag. Somit auch das Wochenende und Feiertage! Sollte man freitags erkranken, muss schon am Montag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden.
Eine nachträgliche Krankschreibung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bestehen, werden jedoch äußerst selten vom Arzt ausgestellt. Auf eine rückwirkende Krankschreibung sollte man sich also nicht verlassen.
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