25.07.2024 — Samira Sieverdingbeck. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Ergebnisse des Berichts beruhen auf Daten aus 2021 und 2022 und stammen von über 2000 Firmen aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst des Bundes und Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes.
Lesen Sie hier den vollständigen Bericht:
„Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“
Grundlage des Berichts ist das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) von 2015. Es gilt für einige Unternehmen aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst des Bundes sowie Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes. In den Aufsichtsräten betroffener Unternehmen müssen Frauen und Männer mit jeweils mindestens 30 Prozent beteiligt werden. Außerdem müssen diese Unternehmen Ziele für den Frauenanteil in Führungspositionen festlegen und Fristen setzen.
Das FüPoG II trat 2021 als Folgegesetz in Kraft. Demnach müssen seit 2022 Unternehmensvorstände betroffener Unternehmen, die aus mehr als drei Personen bestehen, mindestens einen Posten weiblich besetzen.
Damit entspricht das FüPoG bzw. seine Fortsetzung dem Förderungsgebot, Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
In den Aufsichtsräten aller betrachteten, privatwirtschaftlichen Unternehmen steigerte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 auf 26 Prozent, ein Plus von 7,4 Prozent. Auch der Frauenanteil in Vorständen stieg kontinuierlich. Von 2015 bis 2021 stieg er um insgesamt 5,4 Prozent, lag 2021 jedoch trotzdem nur bei 11,5 Prozent. Besonders erschreckend: 73,4 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten im Geschäftsjahr 2021 keine einzige Frau im Vorstand. Nur ein Fünftel der Unternehmen hatte ein weibliches Vorstandsmitglied, zwei oder mehr Frauen im Vorstand hatten nicht mehr als 5 Prozent der 2.109 Unternehmen.
Für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent und in diesen Unternehmen lag die Frauenquote deutlich höher. Sie erreichte durchschnittlich 35,7 Prozent. Während der Frauenanteil von 2015 auf 2016 jedoch um über 5 Prozent gestiegen war, stagniert sie in den letzten Jahren knapp über 35 Prozent.
In den obersten Bundesbehörden betrug der Frauenanteil Ende 2023 43 Prozent. Seit 2015 konnte er um 10 Prozent gesteigert werden – ein Erfolg. Trotzdem weist der Bericht darauf hin, dass der Anteil der Frauen an den Gesamtbeschäftigten 55 % beträgt. Sie sind also weiterhin seltener in Führungspositionen vertreten als Männer. Bis 2025 will der Bund das ändern:
Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, mit gutem Beispiel voranzugehen und hat sich daher mit dem 2021 in Kraft getretenen FüPoG II verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen.
– Achte Jährliche Information, S. 32
Dazu sollen auch die Rahmenbedingungen von Führungspositionen verbessert werden. Unter anderem möchte der Bund dazu Teilzeitstellen für Führungskräfte fördern. Derzeit seien nur 11 Prozent der Führungspositionen in Teilzeit besetzt – 75 Prozent davon von Frauen.
Ein ähnliches Bild zeigte ein Kurzbericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Demnach arbeiteten 2023 13 Prozent der Führungskräfte in Teilzeit, davon 73 Prozent Frauen. In Bezug auf die hohe Arbeitsbelastung und die häufig erwarteten Überstunden hieß es dazu: „Diese besondere zeitliche Beanspruchung kann Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen abschrecken, eine Führungsposition zu übernehmen – insbesondere Frauen, die den Großteil der unentgeltlichen Sorgearbeit um Kinder und pflegende Angehörige in Paarhaushalten übernehmen.“
Insgesamt zeigt der Bericht des Bundes eine positive Entwicklung beim Thema Frauen in Führungspositionen. Trotzdem bleibt der Handlungsbedarf groß, besonders in privaten, börsennotierten Unternehmen.
Und es hakt nicht nur bei der Erfüllung der Quoten, sondern schon bei der Festlegung von Zielgrößen. Nur knapp zwei Drittel der betrachteten Unternehmen legten 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil ihrer Führungsetagen fest – obwohl mitunter hohe Strafen drohen.
Es ist daher wichtig, den verantwortlichen Unternehmen ihre Pflichten, aber auch ihren Einfluss deutlich zu machen. Um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, braucht es durchaus eine Veränderung der Rahmenbedingungen, wie Teilzeitmodelle. Gleichzeitig müssen auch Vorurteile und strukturelle Benachteiligung abgebaut werden. Frauen dürfen nicht als „Quotenfrauen“ gelten – ihre Qualifikation und Leistung muss für sich stehen dürfen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sagte passend dazu: „Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen.“
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