Für einen umfassenden Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt!

08.06.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V..

Die Digitalisierung eröffnet weitergehende Möglichkeiten der Kommunikation von Bildaufnahmen, die eine andere Person sexualbezogen wiedergeben – auch ohne deren Zustimmung. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat ein ausführliches Policy Paper zu bildbasierter sexualisierter Gewalt veröffentlicht, das rechtliche Schutzlücken aufzeigt und Vorschläge zu ihrer Schließung unterbreitet.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, betont hierbei die Notwendigkeit einer umfassenden gesetzlichen Regelung: „Der Gesetzgeber muss dringend auf das Phänomen bildbasierter sexualisierter Gewalt reagieren, um die sexuelle Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild zu schützen.“

Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist eine schwerwiegende Form digitaler Gewalt, die erhebliche Folgen für die Betroffenen haben kann. Hierzu gehören Phänomene wie „Revenge Porn“, Spy-Cam-Aufnahmen von Genitalien auf Toiletten, das unbefugte Anfertigen von Bildaufnahmen, die eine andere Person nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigen, das Herstellen sexualbezogener Deepfakes durch die Manipulation neutralen Bildmaterials und das Verbreiten derartiger Inhalte auf Pornoplattformen, teils zusammen mit persönlichen Daten der dargestellten Personen.

Im deutschen Rechtsraum sind vor allem Einzelfälle bekannt geworden. Die Journalistin Patrizia Schlosser deckte 2020 auf, dass auf dem Festival „Monis Rache“ heimlich Aufnahmen von weiblichen Genitalien auf Toiletten angefertigt und anschließend auf einer Pornoplattform hochgeladen wurden. Das Dunkelfeld bildbasierter sexualisierter Gewalt ist sicher weitaus größer als die bekannt gewordenen Fälle vermuten lassen.

Das Recht schützt bislang nur lückenhaft und unsystematisch vor solch schwerwiegenden Verletzungen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und des Rechts am eigenen Bild. Es bedarf neben der dringenden Schließung strafrechtlicher Schutzlücken, der Erleichterung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche einschließlich des Schutzes persönlicher Daten der Betroffenen, der Einführung der Möglichkeit gerichtlich verfügter Accountsperren, eines Verbandsklagerechts und gewillkürter Prozessstandschaft sowie der gesicherten Finanzierung von Beratungsstrukturen im Bereich digitaler Gewalt.

Der djb wird in einem virtuellen Podiumsgespräch am Donnerstag, den 15. Juni 2023, das Phänomen bildbasierter sexualisierter Gewalt näher beleuchten und das Policy Paper präsentieren. Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner, Vizepräsidentin des djb, wird begrüßen. Das Gespräch führen werden PD Dr. Anja Schmidt als Vorsitzende der Fachgruppe Digitale Gewalt der Kommission Strafrecht und RAin Anke Stelkens als Vorsitzende der Kommission Digitales sowie Judith Strieder, Psychologin und Beraterin bei HateAid. Moderiert wird die Veranstaltung von Catharina Conrad, Mitglied der Strafrechtskommission.

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