18.01.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Seit dem 13.01.23 steht fest, dass die Grundrente erfolgreich eingeführt werden konnte. Den Grundrentenzuschlag kann nur erhalten, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Ich freue mich sehr, dass die Grundrente als sozialpolitischer Meilenstein vielen Menschen in unserem Land zugutekommt. Die nun vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Einführung der Grundrente richtig und wichtig war. Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr. Damit honorieren wir auch die Lebensleistung vieler Frauen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Für diesen Kraftakt möchte ich mich ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung bedanken.
Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund
Die Einführung des Grundrentenzuschlags war für uns alle in der Rentenversicherung ein enormer Krafttakt. Wir haben bei allen laufenden und neuen Renten geprüft, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht. Ich freue mich, dass das zusammen mit der Finanzverwaltung rechtzeitig gelungen ist und die Rentnerinnen und Rentner mit einem Anspruch auf den Zuschlag von der Leistung profitieren.
Weitergehende Zahlen zum Grundrentenzuschlag werden voraussichtlich im Sommer 2023 mit Fertigstellung der Rentenbestandsstatistik für das Jahr 2022 vorliegen.
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