19.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Gesetz in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.
Bundesministerin Lisa Paus:
Heute erreichen wir einen historischen Moment: Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gewalthilfegesetz endlich in Kraft treten. Es ist ein Gesetz, mit dem bundesweit das Hilfesystem ausgebaut und Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden können – auch durch die zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Jede Frau erhält durch dieses Gesetz einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Ein so wichtiger Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen: 360 Frauen wurden 2023 in Deutschland getötet, weil sie Frauen sind. Fast 400 Frauen und Mädchen erleben jeden Tag Gewalt. Und jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt, denn geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Ich bin dankbar, dass das Gewalthilfegesetzheute zum Abschluss kommt.
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen.
Newsletter:
dasGleichstellungswissen aktuell
Praxistipps zu Rechtsfragen, Frauenförderung und Gleichstellung
Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnierenBild: cottonbro studio (Pexels, Pexels Lizenz)