24.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Start des neuen Investitionsprogramms ist ein starkes Signal an die Familien in unserem Land. Bund und Länder machen sich gemeinsam daran, die Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Ganztägige Angebote für Kinder in der Grundschule verringern Bildungsnachteile und erhöhen die Chancen für einen guten Start ins Leben. Der Bildungserfolg wird weniger abhängig vom Elternhaus. Ein weiterer wichtiger Effekt: Ganztagsbetreuung verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern. Das alles sind auch wichtige Faktoren für die Fachkräftesicherung in unserem Land.
Unsere Kinder brauchen mehr Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Die Ganztagsbetreuung steckt voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden daher Ganztagsangebote mit einem Investitionsprogramm von bis zu drei Milliarden Euro fördern. Dabei geht es nicht nur um Quantität, sondern vor allem auch um Qualität. Als Bund werden wir die Qualität der Ganztagsbetreuung daher mit der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft begleiten. Positiv ist, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. Das ist ein wichtiges Signal, denn eine bildungspolitische Trendwende gelingt nur gemeinsam.
Die Finanzhilfen des Bundes werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, den Neubau, den Umbau und die Erweiterung sowie die Sanierung (einschließlich der energetischen Sanierung) sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Anträge können in dem jeweiligen Bundesland gestellt werden, sobald ein entsprechendes Länderprogramm veröffentlicht ist.
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt wurde. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau finden Sie unter:
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