14.06.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Sexualisierte Belästigung beschreibt unerwünschtes und unangemessenes sexuelles Verhalten, das eine Person gegenüber einer anderen ausübt. Dieses kann verschiedene Formen annehmen: verbaler, nonverbaler oder körperlicher Übergriffe gehören gleichermaßen dazu. Sexualisierte Belästigung passiert sowohl in allen Gesellschaftsschichten, als auch in den unterschiedlichsten Situationen: In Arbeitsumgebungen, Bildungseinrichtungen, auf öffentlichen Plätzen und sogar in privaten Beziehungen.
Sexualisierte Belästigung kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Opfer haben. Sie kann zu emotionalen, psychischen und physischen Problemen führen. Außerdem leiden Opfer von sexualisierter Belästigung mitunter an Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen. Oft wird das Selbstvertrauen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und die Betroffenen fühlen sich unsicher und wehrlos.
Sexualisierte Belästigung kann in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Um sie zu erkennen, ist es hilfreich einige Beispiele zu kennen. Keine Form der Belästigung ist dabei per se schlimmer als eine andere. Letztendlich entscheidet das Empfinden des Opfers, nicht das des Täters. So kann auch ein „lieb“ oder „nicht böse“ gemeinter Kommentar als Belästigung wahrgenommen werden.
In Deutschland ist sexualisierte Belästigung gesetzlich verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung, einschließlich sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und in der Öffentlichkeit. Opfer sexueller Belästigung finden dort die rechtliche Grundlage, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz zu fordern.
Sexuelle Belästigung ist ein allgemeinerer Begriff, der sich auf unerwünschte sexuelle Handlungen oder Äußerungen bezieht. Sexualisierte Belästigung bezieht sich speziell auf unerwünschte sexuelle Handlungen oder Äußerungen, die eine Person gegenüber einer anderen ausübt und eine sexuelle Komponente haben.
Setzen Sie sich dafür ein, dass in Ihrem Unternehmen ein Bewusstsein für das Thema geschaffen wird. Informieren Sie sich selbst und nehmen Sie Situationen bewusst wahr.
Werden Sie Zeugin/Zeuge von sexualisierter Belästigung, ist es wichtig, nicht wegzuschauen. Bieten Sie Unterstützung an, zeigen Sie Solidarität mit dem Opfer und melde Sie den Vorfall an die entsprechenden Autoritäten oder Institutionen.
Kommunizieren Sie Ihre Grenzen klar – Sie haben das Recht dazu. Werden diese Grenzen trotzdem nicht eingehalten, suchen Sie sich Hilfe. Eine Frauenberatungs-, Antidiskriminierungsstelle oder eine Opferhilfeorganisation kann Sie unterstützen und Ihnen bei Seite stehen.
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