28.11.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 28. November 2018
Aktenzeichen: VIII B 49/18
NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Veräußerung eines langjährig betrieblich genutzten Gebäudeteils neben den übrigen laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit erzielt werden, nicht unter die Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG fallen.
Urteil vom 9.10.2018
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