10.04.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 10. April 2019
Aktenzeichen: III R 31/17
NV: Auch wenn das Kindergeld vom Kindergeldberechtigten an das Kind weitergeleitet und daher auf Sozialleistungen des Kindes angerechnet wird, zwingt dies nicht zum Erlass der Rückforderung beim Kindergeldberechtigten, der seine Mitwirkungspflicht verletzt hat.
Urteil vom 8.11.2018
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