Veröffentlicht: 19. Juli 2017
Aktenzeichen: II R 22/15
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Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt.
Urteil vom 7. Juni 2017