20.06.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. Juni 2018
Aktenzeichen: I R 74/15
NV: Wird im Rahmen eines konzerninternen Cash-Pooling-Verfahrens lediglich ein Mindest- und ein Höchstzinssatz vereinbart und verbleibt hiernach ein erheblicher Spielraum für die Berechnung der Zinsvergütung, liegt ein Verstoß gegen die Grundsätze des sog. formellen Fremdvergleichs vor (Anschluss an die ständige Rechtsprechung).
Urteil vom 17.1.2018
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