14.11.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 14. November 2019
Aktenzeichen: V R 67/16
Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt.
Urteil vom 22.8.2019
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