15.11.2017 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: . 15 November 2017
Aktenzeichen: IV R 7/14
NV: Inhaltsadressat eines Bescheids, mit dem im Rahmen der Feststellung der zum Verlustausgleich heranziehbaren Einkünfte i.S. des § 2a Abs. 3 EStG a.F. verrechenbare Verluste nach § 15a Abs. 4 EStG festgestellt werden, kann nur der Gesellschafter sein, dem die betreffenden Verluste zuzurechnen sind.
Urteil vom 03. August
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