11.07.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 11. Juli 2019
Aktenzeichen: IV R 2/16
Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte.
Urteil vom 20.12.2018
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