Veröffentlicht: 7. Juni 2017
Aktenzeichen: V R 39/16
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Die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG auf die Leistungen von Unternehmern, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, ist unionsrechtskonform.
Urteil vom 9. März 2017