01.08.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: III B 59/18
NV: Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist widerlegt, wenn ein beauftragtes Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung von Postsendungen einen anderen Postdienstleister einschaltet und nicht feststeht, dass es hierdurch nicht zu Verzögerungen kommt.
Urteil vom 7.5.2019
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