04.07.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: VI R 64/15
NV: Begehrt der Kläger im Streitjahr eine höhere Steuerfestsetzung, weil ein Bilanzposten zu niedrig angesetzt sei, so ist die Klage nur zulässig, wenn sich der ggf. unrichtige Wertansatz beim Kläger selbst in den Folgejahren nachteilig auswirken kann.
Urteil vom 25.4.2018
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