29.08.2024 — Von
. Quelle:Wie bereits eingangs angemerkt, hat der Dritte Umsetzungsbericht zum BayGlG auch deutlich gemacht, dass einzelne Dienststellen die Vorgaben und Pflichten des Gesetzes nicht vollständig umsetzen, bisweilen sogar zwingende gesetzliche Verpflichtungen missachten, z.B. Gleichstellungskonzepte nicht erstellen oder Gleichstellungsbeauftragte und Ansprechpartner/innen nicht bestellen. Unabhängig davon, dass das BayGlG hierfür bislang keine besondere Sanktion vorsah, hat der Landtag laut [...]
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