15.03.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
„Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, vor dem morgigen Equal Pay Day (7.3.) in Berlin. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren müsse die Politik weiter gegensteuern, sagte Ataman: „Jedes Unternehmen, das beim Lohn Unterschiede zwischen den Geschlechtern macht, handelt gesetzeswidrig. Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung.“
Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wir vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen, kritisierte die Unabhängige Bundesbeauftragte. „Das Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen – und es hat zu viele Schlupflöcher“, sagte Ataman. „Es leuchtet nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf haben, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon.“
Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten „Weiterentwicklung“ des Gesetzes sollte aus Sicht Atamans deshalb darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gilt. „Das muss verbessert werden. Wir dürfen Frauen damit nicht alleine lassen“, sagte Ataman.
„Überfällig“ sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht. Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Mehr Klagemöglichkeiten schaffen mehr Rechtssicherheit für Betroffene – und sanktionieren diejenigen Arbeitgeber*innen, die sich nicht an die Gesetze halten“, sagte Ataman.
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