16.06.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das Bundesgleichstellungsgesetz dient vor allem der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie der Förderung von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, den Vollzug des Gesetzes zu fördern und zu überwachen. Die Beratung ist dabei eine Kernaufgabe, die im Rahmen dieser professionellen Tätigkeit ausgeübt wird.
Zusätzlich zur Beratung im engeren Sinn sieht das Bundesgleichstellungsgesetz vor, dass Gleichstellungsbeauftragte auch individuell beraten. In der Praxis ergeben sich verschiedene Beratungsfelder, in denen die Gleichstellungsbeauftragte Ratsuchende unterstützen kann.
Dazu gehören unter anderem:
Die Grenzen der Beratung manifestieren sich zunächst in der Persönlichkeit und Fachkompetenz der Gleichstellungsbeauftragten. Sie können und sollten nur dort beraten, wo sie über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen. Gleichzeitig ist es wichtig die eigenen Grenzen und Kapazität im Blick zu haben und diese nicht zu überschreiten.
Im engeren Sinn ergeben sich die Grenzen der Beratung unmittelbar aus dem Gesetz selbst. Die Beratung kann nur im Rahmen des Geltungsbereichs des Bundesgleichstellungsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften erfolgen.
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