14.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Der Behindertenbeauftragte erläuterte in seinem Eingangsstatement:
Neben den teilhabepolitischen Erfolgen seit der Ratifizierung der UN-BRK in 2009 und insbesondere seit der letzten Staatenprüfung 2015 gibt es noch echte ‚Baustellen‘, beispielsweise in den Bereichen der Barrierefreiheit, der Teilhabe am Arbeitsleben und der Inklusiven Bildung. Die mangelnde Barrierefreiheit zeigt sich besonders eklatant beim Zugang zum Gesundheitssystem. Insbesondere Arztpraxen und Rehakliniken sind aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung häufig nicht barrierefrei, was oftmals zu einer schlechteren Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen führt. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass es nicht ausreicht, auf Vernunft und Freiwilligkeit zu setzen. Andere Länder machen bereits vor, wie es gehen kann. So gilt in Österreich seit 2016 das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen: Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. In diesem Sinne werde ich mich in die ressortübergreifende ‚Bundesinitiative Barrierefreiheit‘ regelmäßig und kritisch einbringen. Denn es wäre fatal, wenn diese Chance für mehr Barrierefreiheit wieder nicht entschlossen genutzt wird.
Für die „Baustelle“ Arbeit führte der Beauftragte aus, dass sich trotz einiger Bemühungen in den letzten Jahren, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, die Situation seit 2015 nicht wesentlich geändert habe. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen sei annähernd doppelt so hoch wie die von Menschen ohne Behinderungen und sie seien deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. „Die Weiterentwicklung der Werkstätten ist dringend erforderlich, damit das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt werden kann, nicht nur auf dem Papier steht“, so Jürgen Dusel.
Mit Blick auf die Inklusive Bildung in Deutschland machte Jürgen Dusel deutlich, dass gezielte und bundesweite Maßnahmen erforderlich seien, damit Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen nicht weiterhin vom allgemeinen Bildungssystem und damit später vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Bund und Länder müssten hier an einem Strang ziehen.
Jürgen Dusel ergänzte:
Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln, zu beteiligen. Nicht gesetzlich geregelt ist, wann und wie die Beteiligung zu erfolgen hat. Das führt dazu, dass die Bundesministerien ihre Beteiligungspflicht teilweise unterschiedlich auslegen. Wirklich zielführend im Sinne der Umsetzung der UN-BRK ist eine Beteiligung aber nur, wenn Sie frühzeitig, d.h. spätestens gemeinsam mit den anderen Ministerien in der Ressortabstimmung stattfindet. Nur so kann die beauftragte Person die Ministerien wirksam beraten.
Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) wird der Behindertenbeauftragte voraussichtlich im Februar 2024 eine Konferenz zur Staatenprüfung und den Abschließenden Bemerkungen veranstalten, um darauf hinzuwirken, dass Bund, Länder und Kommunen ihrer Aufgabe gerecht werden, für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen, indem sie die Empfehlungen des UN-Ausschusses als Grundlage für konkrete politische und strategische Entscheidungen nehmen. Zu dieser Fachveranstaltung werden der Beauftragte und das DIMR einen Kreis von Entscheiderinnen und Entscheidern aus der Politik sowie Expertinnen und Experten in eigener Sache einladen. Teile der Veranstaltung werden online gestreamt und können von Interessierten mitverfolgt werden.
Der „konstruktive Dialog“ zwischen der Delegation der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausschuss findet am 29. und 30. August 2023 in Genf statt. Hier befragt der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die deutsche Delegation zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland.
Die erste Staatenprüfung fand 2015 statt, im gleichen Jahr erschienen die „Abschließenden Bemerkungen“, die die Ergebnisse dieser ersten Befragung zum Stand der Inklusion in Deutschland zusammenfasst. Basis der Befragung für die Staatenprüfung 2023 sind der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht, den die Bundesregierung 2019 einreichte und 2023 aktualisierte sowie die Parallelberichte der Zivilgesellschaft und des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
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