18.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wer über eine Website elektronische Dienstleistungen anbietet – sei es z. B. eCommerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch –, ist dazu verpflichtet, die Website barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten. Unternehmen, die bis dahin nicht vorbereitet sind, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust von Kunden und Vertrauen. Also: Höchste Zeit, die digitalen Türen weit zu öffnen!
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbrauchende anbieten. Das schließt ein:
Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – es sei denn, sie stellen betroffene Produkte her. Auch Unternehmen, für die die Umsetzung eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellt, können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Gegebenheiten möglicherweise Schwierigkeiten haben könnten, eine Website so zu nutzen, wie es eigentlich gedacht ist.
Eine Website oder App gilt als barrierefrei, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
Für digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Buchungsplattformen oder Apps gelten die internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Mindestens die Stufe AA muss erfüllt sein – das bedeutet unter anderem:
Externe Plug-ins oder Erweiterungen, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen, sind keine Ausrede – die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.
Der Weg zur digitalen Barrierefreiheit ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel:
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Rückrufanordnungen von den Marktüberwachungsbehörden. Eine nicht barrierefreie Website könnte also nicht nur Kundschaft kosten, sondern auch richtig teuer werden.
Digitale Barrierefreiheit ist kein bürokratischer Akt – sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Rund 10 % der deutschen Bevölkerung leben mit einer schweren Behinderung (Stand 2022). Zählt man leichtere Formen von Beeinträchtigungen hinzu, liegt der Anteil noch deutlich höher – das sind Millionen potenzieller Kundinnen und Kunden, die barrierefreie digitale Angebote zu schätzen wissen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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