Alternativbericht zum neunten CEDAW-Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht und darin umfassende Forderungen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in Deutschland gestellt.">
24.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V..
Am 11.05.2023 fand die Anhörung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen anlässlich des neunten CEDAW-Staatenberichtsverfahrens in Genf statt. CEDAW ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem CEDAW-Ausschuss regelmäßig über den derzeitigen Umsetzungsstand der Rechte dieses Abkommens zu berichten. Im Juli 2021 hat die Bundesregierung ihren neunten Staatenbericht (CEDAW/C/DEU/9) abgegeben, auf dessen Grundlage die heutige Anhörung stattfindet. Im Anschluss an die Anhörung wird der Ausschuss der Bundesrepublik Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung machen und dabei auch die sogenannten „Alternativberichte“ der Zivilgesellschaft berücksichtigen.
„Wir begleiten im djb die Umsetzung dieses wichtigen internationalen Abkommens für die Rechte der Frau sehr aufmerksam und drängen auf Verbesserungen“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Die Forderungen des djb-Alternativberichts beziehen sich auf die Bereiche des Waffenhandels, der Digitalisierung, der geschlechtsspezifischen Gewalt, der Rechte geflüchteter Frauen, der politischen Teilhabe, des Arbeitsmarktzugangs, des Steuerrechts sowie des Schwangerschaftsabbruchs. Im Einzelnen kritisiert der djb beispielsweise, dass die Vorgaben des Vertrags über den Waffenhandel zur Risikoüberprüfung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der djb fordert die Bundesregierung dazu auf, die geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung institutionell abzusichern. Im Hinblick auf Strafverfahren gegen geschlechtsspezifische Gewalt kritisiert der Alternativbericht die mangelhafte Unterstützung der Betroffenen sowie fehlende Fortbildungsmöglichkeiten der staatlichen Stellen. Der djb weist außerdem darauf hin, dass geflüchtete Frauen in Deutschland nicht ausreichend geschützt werden, und fordert ihren uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern. Hinsichtlich des deutschen Arbeitsmarkts konstatiert der djb eine ausgeprägte Geschlechtersegregation sowie eine fortbestehende Entgeltungleichheit und macht Vorschläge, um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Alternativbericht fordert ferner die Abschaffung negativer Erwerbsanreize im Steuer- und Sozialrecht und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches.
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