Neue Bußgeldtatbestände für Gegnerinnen und Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen

25.01.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Bundesregierung hat am 24.01.2024 eine Entwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Dadurch sollen Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:

„Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau. Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen. Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird. Dafür legt unsere Gesetzesänderung nun den Grundstein.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhalten. Der vom BMFSFJ vorgelegte Gesetzesentwurf kommt dem Wunsch der Länder nach einer bundeseinheitlichen Regelung im Umgang mit den sogenannten Gehsteigbelästigungen nach. Die Länder sollen einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen erhalten, um je nach Situation angemessen auf Belästigungen reagieren zu können.

Untersagt werden verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hierzu wird begleitend ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen geahndet werden können.

Neben dem Schutz der Schwangeren soll auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Behinderungen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten geschützt werden.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:

„Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar. Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, ist mein Haus schnell aktiv geworden. In enger Abstimmung mit BMJ und BMI haben wir intensiv geprüft, wie eine solche Regelung zu formulieren ist. Wir mussten das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter genau gegeneinander abwägen. Uns kam es darauf an, einen wirksamen Schutz vor Gehsteigbelästigungen zu gewährleisten, der verfassungskonform ausgestaltet ist. Ich bin überzeugt, diese Abwägung ist uns mit dem heute verabschiedeten Entwurf gelungen.“

Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage sieht die Gesetzesänderung darüber hinaus eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene vor.

Zum Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/SchKG

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Bild: picjumbo.com (Pexels, Pexels Lizenz)

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