26.04.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Für eine gesündere Ernährung und weniger Lebensmittelverschwendung: Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fruchtsäfte und Konfitüren, Honig, Geflügel und Eier überarbeiten.
„Vermarktungsnormen sind die gemeinsame Sprache der Verbraucher und Betriebe, damit beide Gruppen wissen, womit gehandelt wird, und um einen loyalen Wettbewerb für alle in der EU zu gewährleisten. Genau wie jede Sprache sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, entwickeln sich auch die Bedürfnisse und Gewohnheiten aller Akteure in der Lebensmittelversorgungskette weiter. Wir wollen die Transparenz der Erzeugnisse verbessern, die die Verbraucher erwerben, und Lebensmittelverschwendung verringern. Gleichzeitig wollen wir dabei den Einsatz noch nachhaltigerer und gesünderer Produktionsmethoden durch die Erzeuger aufwerten“, sagte Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft.
Die Vorschläge für frisches Obst und Gemüse, Eier und Geflügel werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgelegt. Die Texte stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend werden die Rechtsakte angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat für einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten übermittelt. Am Ende dieses Verfahrens wird die Kommission sie dann veröffentlichen. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig sind Gegenstand von Richtlinien, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates durchlaufen, bevor sie veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Parallel dazu übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, damit in naher Zukunft neue Vermarktungsnormen für Apfel- und Birnenwein sowie für die Ursprungskennzeichnung von Hülsenfrüchten festgelegt werden können. Für diese Erzeugnisse sind derzeit in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation keine Vermarktungsnormen vorgesehen.
Die EU-Vermarktungsnormen dienen dazu, die hohe Qualität der Erzeugnisse zu wahren, die Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass die Normen auf dem EU-Markt kohärent sind. Sie erleichtern auch den Handel mit Drittländern, da sie mit den seit den 1950er Jahren auf internationaler Ebene geltenden Normen in Einklang stehen. In den letzten zehn Jahren haben sich die Agrarmärkte aufgrund von Innovationen, aber auch Veränderungen bei den gesellschaftlichen Erwartungen und der Nachfrage der Verbraucher erheblich weiterentwickelt. Mit den heute vorgelegten Vorschlägen wird sichergestellt, dass Vermarktungsnormen im Einklang mit der Strategie Vom Hof auf den Tisch und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zur Förderung und Verbreitung nachhaltiger Erzeugnisse beitragen können und gleichzeitig den neuen Bedürfnissen von Verbrauchern und Betrieben Rechnung tragen.
Um auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und an Verbraucher verkauft werden zu dürfen, müssen die meisten Agrarlebensmittel den EU-Vermarktungsnormen oder auf internationaler Ebene festgelegten Normen entsprechen. Vermarktungsnormen beziehen sich auf die äußeren Eigenschaften der Erzeugnisse sowie auf die nicht sichtbaren Eigenschaften, die sich aus bestimmten Herstellungsverfahren ergeben, wie z. B. der Fruchtgehalt in Konfitüren. Sie gelten gleichermaßen für EU-Erzeugnisse wie für eingeführte Erzeugnisse.
Newsletter:
dasGleichstellungswissen aktuell
Praxistipps zu Rechtsfragen, Frauenförderung und Gleichstellung
Aktuelle Ausgabe Jetzt abonnierenBild: Mark Stebnicki (Pexels, Pexels Lizenz)