Obst, Gemüse, Saft und Eier: EU-Kommission will gesündere Ernährung erleichtern

26.04.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln überarbeiten. Die Vorschläge stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend haben das Europäischen Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat zwei Monate Zeit, sie zu prüfen.

Für eine gesündere Ernährung und weniger Lebensmittelverschwendung: Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fruchtsäfte und Konfitüren, Honig, Geflügel und Eier überarbeiten.

Vermarktungsnormen sind die gemeinsame Sprache der Verbraucher und Betriebe, damit beide Gruppen wissen, womit gehandelt wird, und um einen loyalen Wettbewerb für alle in der EU zu gewährleisten. Genau wie jede Sprache sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, entwickeln sich auch die Bedürfnisse und Gewohnheiten aller Akteure in der Lebensmittelversorgungskette weiter. Wir wollen die Transparenz der Erzeugnisse verbessern, die die Verbraucher erwerben, und Lebensmittelverschwendung verringern. Gleichzeitig wollen wir dabei den Einsatz noch nachhaltigerer und gesünderer Produktionsmethoden durch die Erzeuger aufwerten“, sagte Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft.

Die Kommission unterbreitete unter anderem folgende Vorschläge:

  • Ursprungskennzeichnung:
    Klarere, verbindliche Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse (z. B. verpackte Salatblätter). Das Etikett muss die Angabe des Ursprungslands – bzw. im Falle von Mischungen der Ursprungsländer – enthalten. Durch diese Angaben wird die Transparenz für die Verbraucher erhöht. Zudem dürfte dies auch die Produktion dieser Erzeugnisse in der EU fördern.
  • Lebensmittelverschwendung:
    Hier betreffen die vorgeschlagenen Überarbeitungen sowohl Lebensmittelverschwendung als auch Verpackungsabfälle. So soll z. B. sogenanntes „unansehnliches“ Obst und Gemüse (mit äußerlichen Mängeln, aber noch für den lokalen/unmittelbaren Verzehr geeignet), das vor Ort und direkt von den Erzeugern an die Verbraucher verkauft wird, von der Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen werden. Durch besondere Herausstellung, dass es sich um frisches Obst und Gemüse handelt, könnten Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, solches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen zu kaufen, was auch den an kurzen Versorgungsketten beteiligten Erzeugern zugutekäme. Bestimmte Erzeugnisse, die von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Umständen betroffen sind, können ebenfalls verkauft werden, wenn ihr Verzehr sicher ist.
  • Verpackung:
    Erzeugnisse, die gespendet werden sollen, können von den wichtigsten Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen werden. Dies würde den bürokratischen Aufwand und den Kennzeichnungsaufwand verringern und somit die Spendenbereitschaft der beteiligten Akteure erhöhen.
  • Fruchtsäfte:
    Es soll möglich sein, Fruchtsäfte mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ zu versehen, um klarzustellen, dass sie im Gegensatz zu Fruchtnektaren per Definition keine zugesetzten Zucker enthalten dürfen, was den meisten Verbrauchern nicht klar ist. Um der wachsenden Um der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach Erzeugnissen mit niedrigerem Zuckergehalt gerecht zu werden, wäre es erlaubt, auf dem Etikett neuformulierter Fruchtsäfte die Angabe „zuckerreduzierter Fruchtsaft“ aufzuführen. Zudem wäre es zur weiteren Vereinfachung und zur Anpassung an den Verbrauchergeschmack nun erlaubt, neben dem Begriff „Kokosnusssaft“ auch den Begriff „Kokosnusswasser“ zu verwenden.
  • Konfitüren und Marmeladen:
    Der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren wird von 350 g auf 450 g (für die Qualitätsklasse „Extra“ auf 550 g) pro Kilogramm Fertigerzeugnis angehoben. Durch die generelle Anhebung des Fruchtgehalts bekämen die Verbraucher künftig Erzeugnisse mit weniger freien Zuckern und mehr Früchten. Die bisher nur für Konfitüren aus Zitrusfrüchten zugelassene Bezeichnung „Marmelade“ dürfte künftig für alle Konfitüren verwendet werden, da die Möglichkeit vorgesehen wird, den Namen des Erzeugnisses an die lokal am häufigsten verwendete Bezeichnung anzupassen.
  • Eier:
    Solarpaneele dürfen nun in Außenbereichen von Freilandhaltungssystemen genutzt werden. Dies wird die Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Ferner soll die Kennzeichnung von Eiern künftig direkt im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen, was die Rückverfolgbarkeit verbessern würde.

Nächste Schritte

Die Vorschläge für frisches Obst und Gemüse, Eier und Geflügel werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgelegt. Die Texte stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend werden die Rechtsakte angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat für einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten übermittelt. Am Ende dieses Verfahrens wird die Kommission sie dann veröffentlichen. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig sind Gegenstand von Richtlinien, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates durchlaufen, bevor sie veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Parallel dazu übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, damit in naher Zukunft neue Vermarktungsnormen für Apfel- und Birnenwein sowie für die Ursprungskennzeichnung von Hülsenfrüchten festgelegt werden können. Für diese Erzeugnisse sind derzeit in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation keine Vermarktungsnormen vorgesehen.


Hintergrund

Die EU-Vermarktungsnormen dienen dazu, die hohe Qualität der Erzeugnisse zu wahren, die Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass die Normen auf dem EU-Markt kohärent sind. Sie erleichtern auch den Handel mit Drittländern, da sie mit den seit den 1950er Jahren auf internationaler Ebene geltenden Normen in Einklang stehen. In den letzten zehn Jahren haben sich die Agrarmärkte aufgrund von Innovationen, aber auch Veränderungen bei den gesellschaftlichen Erwartungen und der Nachfrage der Verbraucher erheblich weiterentwickelt. Mit den heute vorgelegten Vorschlägen wird sichergestellt, dass Vermarktungsnormen im Einklang mit der Strategie Vom Hof auf den Tisch und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zur Förderung und Verbreitung nachhaltiger Erzeugnisse beitragen können und gleichzeitig den neuen Bedürfnissen von Verbrauchern und Betrieben Rechnung tragen.

Um auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und an Verbraucher verkauft werden zu dürfen, müssen die meisten Agrarlebensmittel den EU-Vermarktungsnormen oder auf internationaler Ebene festgelegten Normen entsprechen. Vermarktungsnormen beziehen sich auf die äußeren Eigenschaften der Erzeugnisse sowie auf die nicht sichtbaren Eigenschaften, die sich aus bestimmten Herstellungsverfahren ergeben, wie z. B. der Fruchtgehalt in Konfitüren. Sie gelten gleichermaßen für EU-Erzeugnisse wie für eingeführte Erzeugnisse.

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Bild: Mark Stebnicki (Pexels, Pexels Lizenz)

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