Was macht eigentlich eine Frauenbeauftragte?

05.04.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die Frauenbeauftragte fördert Gleichstellung und verhindert Diskriminierung von Frauen in Organisationen und Unternehmen. Sie vertritt die Belange von Frauen und setzt Maßnahmen zur Förderung von Frauen um. Im Unterschied zur Gleichstellungsbeauftragten konzentriert sie sich speziell auf Frauenbelange und Diskriminierung gegenüber Frauen.

Die Frauenbeauftragte ist eine Fachkraft, die in vielen Organisationen, Behörden und Unternehmen eingesetzt wird, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und Diskriminierungen zu verhindern. Das Berufsbild der Frauenbeauftragten hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt und umfasst heute eine breite Palette von Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Zu den Hauptaufgaben gehört es, die Belange von Frauen innerhalb einer Organisation zu vertreten und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männern in allen Bereichen des Unternehmens oder der Behörde gleichgestellt werden. Sie ist Ansprechpartnerin für Frauen, die von Diskriminierung oder sexueller Belästigung betroffen sind, und setzt sich für ihre Rechte ein.

Auch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen gehören zu den Aufgabenfeldern einer Frauenbeauftragten. Das kann beispielsweise die Förderung von Frauen in Führungspositionen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Durchführung von Workshops und Schulungen zur Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen umfassen.

Um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können, benötigen Frauenbeauftragte ein breites Wissen in den Bereichen Gleichstellung, Frauenrechte, Diskriminierung und Diversity. Eine Ausbildung im Bereich Gender Studies, ein Studium der Sozial- oder Rechtswissenschaften sind oft eine gute Grundlage für den Berufseinstieg als Frauenbeauftragte.

Was ist der Unterschied zur Gleichstellungsbeauftragten?

Da die Frauenbeauftragte sich vielfach um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Unternehmen bemüht, liegt es nahe sie als Gleichstellungsbeauftragen zu bezeichnen. Doch obgleich sich beide auf die Förderung von Gleichstellung und die Verhinderung von Diskriminierung von Frauen beziehen, sind es unterschiedliche Positionen.

Die Frauenbeauftragte konzentriert sich speziell auf die Belange von Frauen und darauf, Diskriminierung und Ungleichheit gegenüber Frauen zu verhindern. Die Gleichstellungsbeauftragte hingegen ist eine Person, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft einsetzt. Sie ist in der Regel in staatlichen Stellen, Behörden oder Kommunen tätig und hat die Aufgabe, die Gleichstellungspolitik der Behörde zu koordinieren und umzusetzen. Dabei geht es sowohl um die Verbesserung der Situation von Frauen als auch um die Beseitigung von Diskriminierung gegenüber allen Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Beide Positionen sind jedoch wichtige Instrumente zur Förderung von Gleichstellung und zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft.


Lesen Sie hierzu auch in unserem Premiumbereich folgenden Artikel unserer Autorin Christel Steylaers: Berufsbild der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

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