Stand: 27.09.2018
Die steuerliche Klassifizierung der Stammdaten bei Lieferantenneuanlage oder Änderungen wird durch die (Umsatz-) Steuerabteilung vorgenommen bzw. geprüft; Prozesse und Anweisungen, die eine Einbindung der (Umsatz-) Steuerabteilung bei Änderungen innerhalb der Planungsphase vorsehen; regelmäßige, verpflichtende Umsatzsteuer-Schulungen für die betroffenen Fachabteilungen (ggf. ergebnisorientiert); Generierung und Prüfung eines monatlichen / quartalsweisen Berichts über die Änderungshistorie der Lieferantenstammdaten; Prüfung der vorzunehmenden Änderungen in den Lieferantenstammdaten zum jeweils nächsten (monatlichen) Berichtszeitraum auf sachgerechte Pflege im System.