Bezeichnung
Eingangsrechnungsprüfung nach §14 UStG
Prozessziel
Ordnungsmäßigkeit von Eingangsrechnungen
Prozessverantwortliche / Prozesseigner
Prozessverantwortliche
ROL - Leiter Rechnungswesen
Beteiligte organisatorische Einheiten
Beteiligte organisatorische Einheiten
ABT - Rechnungswesen
Prozessbeschreibung / -schritte
Nach §14 UStG müssen folgende Rechnungsmerkmale auf der Rechnung zu finden sein
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- das Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
- die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
- den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
- den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
- in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
- in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe Gutschrift.
Sollte die Rechnungsmerkmale nicht vollständig vorliegen, muss zwingend neue ordnungsgemäße Rechnung angefordert werden.
Autor*in
Arne Schulze
Dirk J. Lamprecht
Detailinformationen (URL)
https://www.dashoefer.de/videocampus/vorsteuerabzug.html?src=3,https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html