Stand: 20.11.2014
Unter dem Begriff Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Es gilt der Grundsatz: Gefahrenminimierung und Festsetzung von Mindestsschutzzielen!
Dabei ist wirksamer Brandschutz nicht allein durch Einzelmaßnahmen, sondern nur durch koordiniertes Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen zu erreichen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem neuesten Urteil (26.01.2012 - VII ZR 128/11) dargestellt, dass die gesamte Brandschutzplanung zu den Verpflichtungen des Architekten gehört. Der Architekt muss daher den Brandschutz bereits von Anfang an im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter bei der Brandschutzbegutachtung vorhersehen und in seinen Planungen berücksichtigen. Mängel in der Ausführung der Planung führen, wie der BGH noch einmal ganz deutlich klargestellt hat, regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn auf die entstehenden Schäden.
Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung insbesondere Leben, Gesundheit und Eigentum nicht gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 MBO).
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (§ 14 MBO).
Einflussfaktoren auf das Einhalten der Schutzziele im Brandschutz sind:
Die Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen muss in Form eines Brandschutznachweises dokumentiert werden. Dieser muss nach § 11 BauVerfVO folgende Angaben beinhalten:
Dies sind die häufigsten Fehler im baulichen Brandschutz:
Der Brandschutz lässt sich in der Praxis in vier Bereicht aufteilen. Den baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz.
Quellen: Detlef Behrens, Verlag Dashöfer
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