Die Arbeitnehmervertretung

Stand: 01.01.1970

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Unter dem Begriff Arbeitnehmervertretung werden verschiedene Organe der betrieblichen Mitbestimmung zusammengefasst. Auch Gewerkschaften, die sich die Vertretung von Arbeitnehmern auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zum Ziel gesetzt haben, zählen zu den Arbeitnehmervertretungen.

Die typische Arbeitnehmervertretung in Deutschland erfolgt durch

  • Betriebsräte (in Unternehmen des privaten Rechts),
  • Personalräte (im öffentlichen Dienst) und
  • die Mitarbeitervertretung (in Unternehmen der Religionsgemeinschaften und karitativen Einrichtungen).

Darüber hinaus existieren in den Bundesländern Saarland und Bremen Arbeitnehmerkammern als überbetriebliche Interessenvertretung.

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