Stand: 01.01.1970
Der Zollkodex der Union – kurz UZK bzw. Unionszollkodex – ist eine Weiterentwicklung des sog. modernisierten Zollkodex. In ihm sind das grundlegende Zollrecht der EU sowie die Durchführungsvorschriften enthalten. Ab dem 01.05.2016 soll der neue Zollkodex anwendbar sein. Das zugehörige Durchführungsrecht, wo zu der Delegierte Rechtsakt und der Durchführungsrechtsakt gehören, befindet sich derzeit noch in Abstimmung.
Schon 2008 sollte das EU-Zollrecht eine Modernisierung erfahren, denn in diesem Jahr trat der modernisierte Zollkodex in Kraft. Da dieser in der Praxis aber nicht anwendbar war, wurde er im Oktober 2013 durch den Unionszollkodex (UZK) ersetzt.
Der Zollkodex der Union soll schlussendlich ab Mai 2016 in vollem Umfang anwendbar sein. Bis dahin sollen auch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen vorliegen.
Jedoch wird auch dieses Mal ein Übergangsrechtsakt notwendig sein, da die Umsetzung der zugehörigen IT-Prozesse voraussichtlich noch bis 2020 auf sich warten lässt.
Ab dem 01.05.2016 gelten also vorerst alle gesetzlichen Regelungen, für die die Anpassung der IT-Leistungen nicht von Belang sind.
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