Wie kommt ein Vertrag zustande und was gilt es dabei zu beachten?
Stand: 01.01.1970
Unter dem Begriff Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Das Rechtsgebiet Vertragsrecht im BGB geregelt und Teil des deutschen Zivilrechts.
Das Vertragsrecht ist ein flexibles und großes Rechtsgebiet und befasst sich mit all den rechtlichen Belangen, die für einen Vertrag wichtig sein können. Davon betroffen sind alle Bestandteile für die Abwicklung eines Vertrages: von der Entstehung bis zur Abwicklung.
Häufig werden Verträge individuell zwischen den Vertragspartnern verhandelt – die gesetzlichen Vorgaben müssen dadurch auch individuell beachtet werden. Hierbei kommt es sowohl auf den Inhalt als auch auf Formvorschriften an. Beim Vertragsrecht muss insbesondere Acht darauf gegeben werden, dass keine gesetzlichen Regelungen untergraben werden – egal ob es sich um Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder andere Rechtsgebiete handelt.
Insbesondere für größere Unternehmen spielen wirksame aber auch inhaltlich korrekte Verträge eine große Rolle. Daher ist es oft von Vorteil, Expertenwissen zu beauftragen.
Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch Angebot und Annahme zustande.
Es wird nie wieder so einfach sein, vom Verkäufer ein Zugeständnis zu erlangen, wie vor dem Vertragsschluss. Jede Unstimmigkeit sollte vorher genau besprochen, gelöst und als Vertragsinhalt verbindlich gemacht werden.
Verträge sind grundsätzlich formfrei (Handschlag, mündliche Vereinbarung) wirksam. Im B2B-Geschäft sollten Verträge jedoch stets schriftlich abgeschlossen werden.
In Ausnahmefällen bestimmt das Gesetz eine bestimmte Form (z. B. notarielle Beurkundung). Ist diese Form nicht eingehalten, so ist das Geschäft nichtig.
Ist die Form nicht gesetzlich vorgegeben, führen Angebote und Annahmen, die per E-Mail abgegeben werden, zur gleichen Verbindlichkeit wie mündliche Erklärungen oder vor einem Notar unterschriebene Verträge.
Die einfachste Lösung, einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sind Bestätigungen per Fax oder per Post. Dazu sollte der Inhalt zusammenfasst und als kaufmännisches Bestätigungsschreiben versendet werden.
Annahme des Angebots:
Vertragsarten – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Vertragsart | Vertragsgegenstand | Pflichten der Vertragspartner | Rechtsnorm (§§ BGB) | |
Kaufvertrag | Erwerb eines Gegenstandes gegen Entgelt |
Verkäufer: Käufer: |
Übergabe und Übereignung einer Sache Bezahlung des Kaufpreises |
433 ff |
Schenkungsvertrag | Unentgeltliche Zuwendung von Sachen oder Rechten |
Schenker: Beschenkter: |
Übereignung der Sache Annahme der Sache |
516 ff |
Werkvertrag | Herstellung eines Werkes, Herbeiführung eines Erfolges gegen Entgelt |
Unternehmer: Besteller: |
Zustandebringen eines bestimmten Arbeitserfolges Abnahme und Bezahlung der Werkunternehmervergütung |
631 ff |
Werklieferungsvertrag | Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen gegen Entgelt | Es finden die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung | 651 ff | |
Dienstvertrag | Leistungen von Diensten gegen Entgelt |
Dienstverpflichteter: Dienstberechtigter: |
Bemühung Zahlung der Vergütung |
611 ff |
Mietvertrag | Überlassung von Sachen zum Gebrauch gegen Entgelt |
Vermieter: Mieter: |
Gewährung des Nutzungsrechtes an einer Sache Bezahlung der Miete; Rückgabe derselben Sache |
535 ff |
Leihvertrag | Überlassung von Sachen zum Gebrauch ohne Entgelt |
Verleiher: Entleiher: |
Gewährung des Nutzungsrechtes an einer Sache Rückgabe derselben Sache |
598 ff |
Pachtvertrag | Überlassung von Sachen oder Rechten zum Gebrauch und Fruchtziehungsrecht gegen Entgelt |
Verpächter: Pächter: |
Gewährung des Nutzungsrechtes und des Rechts zur Fruchtziehung an einer Sache Bezahlung der Pacht; Rückgabe derselben Sache |
581 ff |
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.
Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg. In Deutschland sind Werkverträge nach § 631 ff. BGB geregelt.
Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Vertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit herbeizuführender Erfolg sein.
Inhalt des Werkvertrags
Die Vergütung im Werkvertrag kann nach Einheitspreisen, Zeitaufwand oder Pauschalpreis erfolgen.
Das Video wird von YouTube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google. Erst nachdem Sie hier klicken, werden die Daten von YouTube geladen.
Die Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag fällt oft schwer. Im BGB steht dazu folgendes:
§ 631 BGB zum Werkvertrag: Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Demnach kommt es beim Werkvertrag also auf die Herstellung eines Werkes an. Hierbei reicht es aus dass am Ende der Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis vorliegt.
§ 611 BGB zum Dienstvertrag: Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Im Gegensatz zum Werkvertrag erteilt der Auftraggeber beim Dienstvertrag einen Auftrag zum Tätigwerden. Das Ergebnis kann und will der Beauftragte an dieser Stelle nicht garantieren. Ein Ergebnis will und kann der Beauftrage überhaupt nicht garantieren.
Der Dienstvertrag ist also gekennzeichnet durch ein bestimmtes Maß persönlicher Freiheit gegenüber dem Dienstberechtigten, beispielsweise die Art und Weise der erforderlichen Dienstleistung und die Dienstzeit einzuteilen.
Ein Dienstvertrag kann über Dienstleistungen jeglicher Art abgeschlossen werden. Er bestimmt in der Regel Art, Umfang, Ort und Zeitdauer der Dienstleistung sowie das Entgelt. Die Schriftform ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen & Produkte zum Thema
Lesen Sie in weiteren Artikeln mehr zu ähnlichen Themen oder besuchen Sie unsere Seminare:
Themenseite:
Abwesenheitsnotiz Deutsch und Englisch – Vorlage und Muster
So erstellen Sie professionelle Abwesenheitsnotizen! Hier erhalten Sie praktische Tipps und Vorlagen kostenlos zum Download!
Kostenlos lesenSeminar:
Vermeiden Sie Überraschungen und Fallstricke im Einkauf: Grundlagen des Einkaufs- und Vertragsrechts für die Praxis und aktuelles Know-how als Update.
Jetzt weiterbilden!Fachbuch:
Die Digitalisierung fordert einen neuen Managertypen. Hier erfahren Sie, wie die digitale Zukunft im Einkauf aussieht und was den cleveren Einkäufer von Morgen auszeichnet.
Jetzt informieren