Stand: 27.11.2018
Zunächst ist zu prüfen, ob das in Erwägung gezogene Förderprogramm den Vorgaben der Satzung und des Steuerrechts entspricht. Grundlage der Förderung sind ausreichende Erträge. Deshalb sollte festgehalten und dokumentiert werden, mit welchen Erträgen die Stiftung rechnen kann. Dabei sind die voraussichtlichen Verwaltungskosten, die beschlossene Rücklagenbildung sowie gegebenenfalls die „Stifterrente“ nach § 58Nr. 5 AO zu berücksichtigen.
Anhand der verfügbaren Beträge ist zu überlegen, ob diese jährlich, habjährlich oder pro Quartal ausgekehrt werden sollen.
Weitere, auch für weitere Entscheidungen relevante Themen sind die Planung und Vorbereitung konkreter Förderprogramme, die Gestaltung von Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, die Grundsätze für die Fördermittelvergabe, die Antragskultur und – auch mit Blick auf das Steuerrecht besonders wichtig – die Berichtspflichten des Destinatärs.
Für Einzelheiten sei auf die Beiträge zu diesen Themenkreisen in dem StiftungsManager verwiesen.
Quelle: Prof. Barbara Weitz, Prof. Burkhard Küstermann, Jörg Martin
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