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Kostenlosen Newsletter anfordernVeröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: VIII B 86/19
NV: Die unterlassene Benachrichtigung über beigezogene und verwertete Strafakten führt nicht zu einer Revisionszulassung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung, wenn der Beschwerdeführer nicht schlüssig darlegt, was er bei Kenntnis von der Aktenbeiziehung noch zusätzlich Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 31.12.2012 - III B 95/12, BFH/NV 2013, 768).
Urteil vom 16.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 05. Dezember 2019
Aktenzeichen: VIII B 86/19
NV: Die unterlassene Benachrichtigung über beigezogene und verwertete Strafakten führt nicht zu einer Revisionszulassung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung, wenn der Beschwerdeführer nicht schlüssig darlegt, was er bei Kenntnis von der Aktenbeiziehung noch zusätzlich Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 31.12.2012 - III B 95/12, BFH/NV 2013, 768).
Urteil vom 16.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 50/16
Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat.
Urteil vom 22.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 50/16
Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat.
Urteil vom 22.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 47/17
Urteil vom 22.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 47/17
Urteil vom 22.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 51/17
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.
Urteil vom 6.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 51/17
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.
Urteil vom 6.6.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 13/18
Gehen der Leistende und Leistungsempfänger rechtsfehlerhaft davon aus, dass der Leistende Steuerschuldner ist, obwohl der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), sind die sich aus der Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn das FA die für die Leistung geschuldete Steuer vom vermeintlichen statt vom wirklichen Steuerschuldner vereinnahmt hatte, der Leistende seine Rechnungen mit Steuerausweis berichtigt und den sich hieraus ergebenden Vergütungsanspruch an den Leistungsempfänger abtritt.
Urteil vom 26.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 13/18
Gehen der Leistende und Leistungsempfänger rechtsfehlerhaft davon aus, dass der Leistende Steuerschuldner ist, obwohl der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), sind die sich aus der Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn das FA die für die Leistung geschuldete Steuer vom vermeintlichen statt vom wirklichen Steuerschuldner vereinnahmt hatte, der Leistende seine Rechnungen mit Steuerausweis berichtigt und den sich hieraus ergebenden Vergütungsanspruch an den Leistungsempfänger abtritt.
Urteil vom 26.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 15/18
Urteil vom 8.10.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 15/18
Urteil vom 8.10.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 16/18
Urteil vom 26.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 16/18
Urteil vom 26.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 27/19 (V R 1/17)
Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.
Urteil vom 26.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V R 27/19 (V R 1/17)
Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht.
Urteil vom 26.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V B 57/18
Urteil vom 16.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: V B 57/18
Urteil vom 16.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: III R 64/18
NV: Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht. Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine Mitwirkungspflichten verletzt.
Urteil vom 17.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: III R 64/18
NV: Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht. Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine Mitwirkungspflichten verletzt.
Urteil vom 17.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: X S 6/19
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: X S 6/19
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: II B 79/18
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: II B 79/18
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: VI R 12/16
NV: Soll ein Arbeitnehmer an einem künftigen Veräußerungserlös des Unternehmens, für das er tätig ist, beteiligt werden, so stellt die Zahlung im Zeitpunkt des Zuflusses Arbeitslohn dar.
Urteil vom 3.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: VI R 12/16
NV: Soll ein Arbeitnehmer an einem künftigen Veräußerungserlös des Unternehmens, für das er tätig ist, beteiligt werden, so stellt die Zahlung im Zeitpunkt des Zuflusses Arbeitslohn dar.
Urteil vom 3.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: IV R 49/16
Urteil vom 25.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: IV R 49/16
Urteil vom 25.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: II R 38/16
Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.
Urteil vom 11.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 28. November 2019
Aktenzeichen: II R 38/16
Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.
Urteil vom 11.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 155/18
Urteil vom 19.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 155/18
Urteil vom 19.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 56/19
Urteil vom 29.8.2019
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Aktenzeichen: X B 56/19
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: XI R 2/17
Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben.
Urteil vom 23.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: XI R 2/17
Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben.
Urteil vom 23.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: VI R 37/16
Urteil vom 3.7.2019
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Aktenzeichen: VI R 37/16
Urteil vom 3.7.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: V R 2/16
Urteil vom 5.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: V R 2/16
Urteil vom 5.9.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 38/19
NV: Ein in der Verletzung der Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO liegender Verfahrensmangel wird geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch später rechtskräftig zurückgewiesen wird.
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 21. November 2019
Aktenzeichen: X B 38/19
NV: Ein in der Verletzung der Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO liegender Verfahrensmangel wird geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch später rechtskräftig zurückgewiesen wird.
Urteil vom 29.8.2019
Zum ArtikelVeröffentlicht: 14. November 2019
Bezug: BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016 -BStBl I S. 1451 -
Geschäftszeichen: III C 2 -S 7107/19/10005 :011 2019/0974402
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016, BStBl I S. 1451, hat das BMF zu Anwendungsfragen des § 2b UStG Stellung genommen. Zwischenzeitlich wurde die Frage der europarechtlichen Anforderungen an die Auslegung der Regelung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG mit der Europäischen Kommission diskutiert. Im Lichte dieser Erörterungen gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
Das vollständige BMF-Schreiben samt Anhang lesen Sie hier »
Zum ArtikelVeröffentlicht: 14. November 2019
Bezug: BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016 -BStBl I S. 1451 -
Geschäftszeichen: III C 2 -S 7107/19/10005 :011 2019/0974402
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016, BStBl I S. 1451, hat das BMF zu Anwendungsfragen des § 2b UStG Stellung genommen. Zwischenzeitlich wurde die Frage der europarechtlichen Anforderungen an die Auslegung der Regelung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG mit der Europäischen Kommission diskutiert. Im Lichte dieser Erörterungen gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
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Zum ArtikelVeröffentlicht: 13. November 2019
Geschäftszeichen: IV B 5 -S 1325/18/10001 :001 2019/0995000
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhangs I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen-schaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl. 2002, L 114, Seite 6) zu beachten ist, wie folgt anzuwenden:
Abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Steuer-pflichtigen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Zum ArtikelVeröffentlicht: 13. November 2019
Geschäftszeichen: IV B 5 -S 1325/18/10001 :001 2019/0995000
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhangs I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossen-schaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABl. 2002, L 114, Seite 6) zu beachten ist, wie folgt anzuwenden:
Abweichend von § 6 Absatz 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Steuer-pflichtigen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Zum ArtikelVeröffentlicht: 13. November 2019
Bezug: TOP 8 der Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. bis 24. Oktober 2019 (ESt IV/19)
Geschäftszeichen: IV C 5 -S 2300/19/10009 :003 2018/0806621
§ 49 Einkommensteuergesetz (EStG) führt die inländischen Einkünfte im Sinne der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) abschließend auf. Gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG gehören hierzu Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienst-verhältnis gewährt werden, ohne dass ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss.
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Zum ArtikelVeröffentlicht: 13. November 2019
Bezug: TOP 8 der Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. bis 24. Oktober 2019 (ESt IV/19)
Geschäftszeichen: IV C 5 -S 2300/19/10009 :003 2018/0806621
§ 49 Einkommensteuergesetz (EStG) führt die inländischen Einkünfte im Sinne der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Absatz 4 EStG) abschließend auf. Gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG gehören hierzu Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienst-verhältnis gewährt werden, ohne dass ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss.
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Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. November 2019
Geschäftszeichen: IV C 5 -S 2361/19/10008 :001 2019/0983589
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).
Das vollständige BMF-Schreiben samt Anhang lesen Sie hier »
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. November 2019
Geschäftszeichen: IV C 5 -S 2361/19/10008 :001 2019/0983589
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).
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